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   VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96   

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VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96 (https://dejure.org/1996,5039)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.1996 - 10 S 2099/96 (https://dejure.org/1996,5039)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 1996 - 10 S 2099/96 (https://dejure.org/1996,5039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 94
  • VBlBW 1997, 148
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96
    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsbehörde nach § 15b Abs. 2 S 1 Nr. 1 StVZO zur Aufklärung eines regel- oder gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsums die Beibringung von Drogenscreenings anordnen kann (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl 1995, 362 = VBlBW 1995, 196).

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob sich die Antragstellerin ohne triftigen Grund geweigert hat, einer berechtigten Anordnung nach § 15b Abs. 2 S 1 StVZO - hier: der Anordnung zur Beibringung dreier Drogenscreenings - nachzukommen, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl etwa Urt v 15.04.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82), der der Senat folgt (vgl etwa Urt v 02.04.1996 - 10 S 2683/95 - und Beschl v 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl 1995, 362 = VBlBW 1995, 196), darf hieraus auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden.

    Deshalb ist es nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht zu beanstanden, daß die Verkehrsbehörde, wenn ihr der Konsum oder auch nur der Besitz selbst geringer Mengen von Cannabis bekannt wird, die für die (weitere) Eignungsbeurteilung bedeutsame Vorfrage, ob ein zu Zweifeln an der Kraftfahreignung Anlaß gebender regel- oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, durch geeignete Mittel, insbesondere durch Drogenscreenings, aufklärt (vgl etwa Urt v 02.04.1996 - 10 S 2683/95 -, aaO; Beschl v 28.09.1995 - 10 S 2474/95 -, VBlBW 1996, 30, und Beschl v 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, aaO).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96
    Das Verwaltungsgericht hat auch zutreffend ausgeführt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.06.1993 (BVerfGE 89, 69) der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung der Drogenscreenings nicht entgegensteht (vgl das Urteil des Senats vom 02.04.1996 - 10 S 2683/95 -, aaO, und BVerwG, Beschl v 28.06.1996 - 11 B 36.96 -, wonach sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur auf die Grenzen der Zulässigkeit der Anforderung medizinisch- psychologischer Doppelgutachten bezieht).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96
    Auszugehen ist davon, daß ein akuter Cannabisrausch die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt (vgl BVerfG, Beschl v 09.03.1994, NJW 1994, 1577, 1581 mwN).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96
    Schließlich hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats zutreffend entschieden, daß fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit vorliegend keinen triftigen Grund zur Verweigerung der Drogenscreenings darstellt (vgl BVerwG, Urt v 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 98 und den Beschl d Senats vom 28. Oktober 1994 - 10 S 1907/94).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96
    Das Verwaltungsgericht hat auch zutreffend ausgeführt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.06.1993 (BVerfGE 89, 69) der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung der Drogenscreenings nicht entgegensteht (vgl das Urteil des Senats vom 02.04.1996 - 10 S 2683/95 -, aaO, und BVerwG, Beschl v 28.06.1996 - 11 B 36.96 -, wonach sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur auf die Grenzen der Zulässigkeit der Anforderung medizinisch- psychologischer Doppelgutachten bezieht).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95

    Fahrerlaubnisentziehung: Anordnung eines Drogenscreenings bei Erwerb von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96
    Deshalb ist es nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht zu beanstanden, daß die Verkehrsbehörde, wenn ihr der Konsum oder auch nur der Besitz selbst geringer Mengen von Cannabis bekannt wird, die für die (weitere) Eignungsbeurteilung bedeutsame Vorfrage, ob ein zu Zweifeln an der Kraftfahreignung Anlaß gebender regel- oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, durch geeignete Mittel, insbesondere durch Drogenscreenings, aufklärt (vgl etwa Urt v 02.04.1996 - 10 S 2683/95 -, aaO; Beschl v 28.09.1995 - 10 S 2474/95 -, VBlBW 1996, 30, und Beschl v 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1993 - 10 S 2638/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gewohnheitsmäßigem Drogenkonsum - Vorlage eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96
    Im übrigen können Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr, dem das Fahrerlaubnisrecht zuzuordnen ist, prinzipiell unabhängig davon ergehen, ob der entsprechende Sachverhalt auch strafrechtlich geahndet worden ist (vgl den Beschl des Senats vom 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281 = NZV 1994, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum -

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsbehörde nach § 15b Abs. 2 S 1 Nr. 1 StVZO zur Klärung der Kraftfahreignung Drogenscreenings anfordern kann (im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467, und den Beschluß des Senats vom 29.08.1996 - 10 S 2099/96 -, VBlBW 1997, 148 = NZV 1997, 94).

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung die ohne triftigen Grund erfolgte Weigerung eines Fahrerlaubnisinhabers, einer berechtigten Anordnung nach § 15 b Abs. 2 Satz 1 StVZO - hier: der Anordnung zur Beibringung dreier Drogenscreenings (§ 15b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVZO) - nachzukommen, den Schluß auf die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 15.04.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82; Beschlüsse des Senats v. 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl. 1995, 362 = VBlBW 1995, 166 und v. 29.08.1996 - 10 S 2099/96 -, VBlBW 1997, 148 = NZV 1997, 94).

    Bestehen nach den Umständen des konkreten Falles hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den Verdacht, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis regelmäßig Cannabis konsumiert, so ist die Behörde berechtigt, zunächst diese Frage gemäß § 15 b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVZO durch Drogenscreenings als geeignete und verhältnismäßige (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69, 88 = NZV 1993, 413) Mittel zu klären, um anschließend erforderlichenfalls weitere Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, anzuordnen (BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467; Beschlüsse des Senats vom 12.03.1998 - 10 S 217/98 - und vom 29.08.1996, aaO).

    Auch geht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 98) in ständiger Praxis davon aus, daß fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit, auf die der Antragsteller sich beruft, regelmäßig und so auch hier keinen triftigen Grund zur Verweigerung der Drogenscreenings darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.08.1996, aaO, und vom 05.06.1998 - 10 S 849/98).

  • VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins;

    Darüber hinaus darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 46 III FeV in Verbindung mit § 11 VIII FeV auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, wenn dieser sich weigert, sich untersuchen zu lassen oder der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr rechtmäßig geforderte Gutachten (über die Eignung) nicht fristgerecht beibringt und der Betroffene hierauf bei der Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens hingewiesen worden ist (zur Übereinstimmung mit der bis zum 31.12.1998 insoweit geltenden Rechtslage vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl, v. 29.8. 1996, VBlBW 1997, 148), Der Rückschluss von der Weigerung eines Fahrerlaubnisinhabers zur Beibringung eines Gutachtens auf eine fehlende Kraftfahreignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung der Behörde zur Beibringung des Gutachtens rechtmäßig war und der Fahrerlaubnisinhaber sich ohne ausreichenden Grund geweigert hat, dieser Anordnung zu folgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 S 1279/96

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis eines Ausweisungsgrundes -

    Die Klärung dieser Frage muß dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, wobei zur Aufklärung ein sogenanntes Drogenscreening (in Form einer Haaruntersuchung) des Antragstellers in Betracht kommen könnte, wie dies in Fällen des Fahrerlaubnisrechts zwischenzeitlich zur Feststellung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges üblich ist (vgl dazu ua: VGH Baden-Württemberg, Beschl v 9.8.1994 - 10 S 1430/94 -, VBlBW 1995, 196, v 28.9.1995 - 10 S 2474/95 -, VBlBW 1996, 30 u v 29.8.1996 - 10 S 2099/96).
  • VG Trier, 07.05.2003 - 2 L 558/03
    Das Gerich ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwS, Urteil vom. 12. MÖrz 1985, BVerwGE 7, 1, 93, 98 sowie VGH Öaden-Württemberg, Urteil vom 29. August 1996 -10 S 2099/96 -) der Auffassung; dass eine fehlen le finanzielle Leistungsfähigkeit kein triftiger Grund zur Verweigerung angeordnet JT Aufklärungsmaßnahmen darstellt; Auch der behauptete Verlust des Arbeitsplatzes fuhrt zu keiner anderen Entscheidung.
  • VG Karlsruhe, 30.10.2001 - 11 K 2179/01

    Fahrerlaubnisentziehung - Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Nach ständiger Rechtsprechung darf aus der Weigerung, ein rechtmäßig angefordertes medizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten nach § 15 b Abs. 2 StVZO a. F. beizubringen, auf eine fehlende Kraftfahreignung geschlossen werden (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.08.1996 - 10 S 2099/96 -, VBlBW 1997, 148 u. Beschl. v. 23.07.1998 - 10 S 1394/98 - m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 11.12.1997 - 12 K 4284/97

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel nach Betäubungsmittelkonsum, Cannabis

    Eignungsbedenken dürften bei einer solchen Äußerung nach den von der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 29. August 1996 - 10 S 2099/96 -, NZV 1997, 94 = VBlBW 1997, 148 u. v. 28. September 1995 - 10 S 2474/95 -, VBlBW 1996, 30 = DAR 1996, 35 = NZV 1996, 46 = DÖV 1996, 176 = BWVPr 1996, 63 = Justiz 1996, 156, jew. m.w.N.) im Anschluß an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92, BVerfGE 89, 69 = NJW 1993, 2365 ) entwickelten Grundsätzen nur dann gerechtfertigt sein, wenn konkreter Anlaß für die Annahme besteht, daß entgegen dieser Aussage cannabishaltige Rauschmittel nicht nur gelegentlich, sondern regel- oder gewohnheitsmäßig konsumiert werden.
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